Ohne Anfeuerungsrufe, den gemütlichen Plausch unter Radsportenthusiasten und Gemeinschaftssinn kein Radsportevent in diesem Jahr in Rietz!
Ohne Anfeuerungsrufe, den gemütlichen Plausch unter Radsportenthusiasten und Gemeinschaftssinn kein Radsportevent in diesem Jahr in Rietz!
Ganz kleiner Hoffnungsschimmer: Vorsichtige Öffnungen für den Sport
Zwar darf ab dem 8. März wieder unter freiem Himmel gemeinsam in einer Gruppe trainiert werden – maximal 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren mit Kontakt bzw. maximal 10 Aktive bei den Erwachsenen ohne Körperkontakt. Aber der komplette Sport unterm Hallendach sowie der Kontaktsport der Erwachsenen im Freien bleiben weiterhin untersagt.
Corona-Hilfe 2021- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport setzt Unterstützung für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen fort
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg setzt die finanzielle Hilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports fort. Die Hilfen dienen zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind und müssen nicht zurückgezahlt werden. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 5 Millionen Euro bis zum 31. Dezember 2021 zur Verfügung.
Bürgerumfrage mit sehr guter Beteiligung – Wissenschaftsteam präsentiert erste Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung für den Landkreis Potsdam-Mittelmark
Potsdam-Mittelmark ist ein ausgesprochen sportlicher Landkreis. Zu diesem Ergebnis kommt das Potsdamer Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung (INSPO) an der Fachhochschule für Sport und Management Potsdam der Europäischen Sportakademie Land Brandenburg.
Gemeinnützigkeit: Vorsicht beim Verzicht auf Mitgliedsbeiträge!
Hinweis: Die Einforderung des Beitrags darf keinesfalls unterbleiben, wenn sich ein Mitglied nur auf die fehlenden Vereinsangebote wegen der Corona-Krisenzeit beruft. Sich also etwa auf ausgefallene Übungsstunden oder auf nicht durchgeführte Kurse beruft.
Transparenzregister: Gebührenbefreiung für Vereine möglich
Auf Antrag aber können sich Sportvereine von dieser Gebührenpflicht zukünftig befreien lassen. Dem Antrag, der nur per Email eingereicht werden kann, müssen der aktuelle Vereinsregisterauszug, der Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Identitätsbestätigungen der Vorstandsmitglieder beigefügt sein. Der Antrag muss an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de gesendet werden und gilt jeweils für die Dauer der Gemeinnützigkeit des Vereins.
Vorschläge für kleine soziale Initiativen auf dem Land bis 10.03.2021 einreichen!
Hier können auch unsere Sportvereine wieder Anträge für kleinere Projekte oder Baumaßnahmen stellen. Hier zwei Beispiele aus den Vorjahren: Neubau der Terrasse im Schwimmbad Niemegk, Erneuerung des Fußbodens, Malerarbeiten und Beseitigung der Barriere im Sportvereinshaus Netzen