Die diesjährige Ausschreibung und die Bewerbungsunterlagen zum Auszeichnungswettbewerb „Sportlichste Stadt/Gemeinde im Land Brandenburg“ 2019 wurde veröffentlicht

Wer wird Nachfolger von Neustadt (Dosse)? Die Stadt in Ostprignitz-Ruppin und ihr Bürgermeister Carl Tedsen bekamen 2017 die Siegertafel von Sportministerin Britta Ernst überreicht.

Der Sport spielt nicht nur in Ihrem Leben, sondern auch in Ihrem Heimatort eine Hauptrolle? Dann sollten Sie sich unbedingt am Wettbewerb „Sportlichste Stadt/Gemeinde 2019 im Land Brandenburg“beteiligen, denn womöglich leben Sie in ihr. Helfen Sie dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) und dem Landessportbund Brandenburg (LSB) auf ihrer diesjährigen gemeinsamen Suche nach der sportlichsten Stadt oder Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern. Bewerben Sie sich mit Ihrer Kommune bei dem Wettbewerb und sichern Sie Ihrer Heimat so nicht nur eine erhöhte Aufmerksamkeit und öffentliche Anerkennung, sondern auch eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für den heimatlichen Sport. Denn auf die drei Erstplatzierten warten Siegprämien in Höhe von 5.000, 3.000 bzw. 2.000 Euro.

Und eine Teilnahme ist denkbar leicht: Füllen Sie einfach den Bewerbungsbogen aus, fügen Sie ihm das Votum Ihrer Kreisverwaltung und des Kreissportbundes hinzu und senden Sie den Bogen samt Anlagen und einem unterschriebenen Anschreiben bis zum 31. Mai 2019 per Mail an Nadine.Haase@mbjs.brandenburg.de. Eine Jury entscheidet anschließend über den Sieg. 

Info: Bereits zum 16. Mal suchen MBJS und LSB die „Sportlichste Stadt/Gemeinde im Land Brandenburg“. Mit dem Wettbewerb soll die zukunftsfähige Partnerschaft zwischen Sport und Kommune weiter unterstützt werden. Ganz im Sinne des Mottos „Starker Sport – starke Kommunen“ wird der Stellenwert des Sports damit noch mehr in das öffentliche Bewusstsein gerückt. Dabei werden die beiden Wettkampf-Kategorien des Wettbewerbs im jährlichen Wechsel ausgeschrieben. Während in ungeraden Jahren Städte und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern aufgerufen sind, teilzunehmen, gehen die Kommunen, die über mehr als 10.000 Einwohner verfügen, im Folgejahr an den Start.    

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