Mitgliederversammlung und Corona - Wie sollten Vereinsvorstände handeln

Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Überall in den Vereinen stehen jetzt die Mitgliederversammlungen der Vereine an. Aufgrund der Corona-Epidemie stellen sich viele Vereinsvorstände die Frage, ob sie die Mitgliederversammlung überhaupt durchführen können oder ob sie gar gezwungen sind, diese abzusagen. Wir haben hier einige Überlegungen zusammentragen:

  1. Einladungen ja oder nein?

Steht in der Satzung lediglich, dass „mindestens einmal jährlich“ eine Mitgliederversammlung statt zu finden hat, sind Sie zeitlich flexibler und können abwarten

Finden Sie in der Satzung Formulierungen wie „die Mitgliederversammlungen soll im ersten Quartal“ oder „zu Beginn des Jahres“ stattfinden sind Sie erst einmal gehalten, diese Vorgaben zu erfüllen.

  1. Sind Vorstandswahlen auf der Tagesordnung?

Endet die Amtszeit so muss neu gewählt werden um den Verein zu vertreten (§§ 186, 188 BGB).  Steht in der Satzung die Regelung das der Vorstand bis zu einer Neuwahl im Amt bleibt besteht erst einmal kein Handlungsbedarf. Ohne diese Satzungsregelung wäre der Verein nicht mehr vertretungsberechtigt. Dann wäre z. B. für den Abschluss von Rechtsgeschäften die Bestellung eines Notvorstands erforderlich.

  1. Wann sollten Sie die Mitgliederversammlung absagen?

 Zum jetzigen Zeitpunkt folgt Brandenburg vielen anderen Bundesländern und sagt alle Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern ab, auch für kleinere Events soll es Auflagen geben. Damit ist jetzt noch nicht gesagt, dass Sie Ihre Mitgliederversammlung absagen müssen. Zumal Sie hier weit weniger als 1.000 Gäste erwarten. Bitte folgen Sie bei Ihrem Risikomanagement hier den Hinweisen des Robert Koch Institut. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risiko_Grossveranstaltungen.pdf?__blob=publicationFile 

  1. Nach der Absage ist vor der neuen Einladung

 Entscheidet Ihr Risikomanagement zur Absage informieren Sie Ihre Mitglieder, dass die Mitgliederversammlung voraussichtlich noch in 2020 stattfinden wird. Nennen Sie aber am besten kein festes Datum, da es derzeit nicht absehbar ist, wie sich die Lage entwickeln wird. Die erneute Einladung muss dann wieder fristgerecht erfolgen.

Weitere Handlungsempfehlungen für den Sportbetrieb finden sie hier:

https://lsb-brandenburg.de/wichtige-infos-zum-coronavirus-fuer-sportvereine/

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