Übergangsregelung zum „Gütesiegel Kinderschutz“ verabschiedet – alle Hinweise der Mitglieder zur Mitgliederversammlung wurden berücksichtigt

Anhand der vielen wichtigen Hinweise zur Beschlussvorlage „Gütesiegel Kinderschutz“, wurden die Kriterien im Förderbereich A- Förderung im Nachwuchsbereich den Hinweisen entsprechend angepasst. Die mehrheitliche Zustimmung, die aber durch ungültige Stimmabgaben zu keinem verwertbaren Ergebnis führte, war Anlass genug den demokratischen Prozess fortzuführen. Eine ausgearbeitete Übergangsregelung wurde einstimmig vom Vorstand des Kreissportbundes in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause bestätigt. In einem Stufenplan bis 2027 haben die Vereine die Möglichkeit, sich gründlich mit dem Thema Kinderschutz zu beschäftigen und alle Vorgaben zu erfüllen. So soll bis 15.01.2025 ein Ansprechpartner für das Gütesiegel Kinderschutz benannt werden. Dann muss bis zum 31.12.2026 ein Seminar zum Gütesiegel Kinderschutz besucht werden. Bis zum 31.12.2027 hat dann jeder Verein Zeit, alle Führungszeugnisse zu prüfen und durch die Übungsleiter im Kinder- und Jugendbereich den DOSB-Verhaltenskodex unterzeichnen zu lassen.

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