Sportförderung

Der Landkreis gewährt nach Maßgabe der „Richtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Sportförderung“ und der gültigen Haushaltssatzung finanzielle Zuwendungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Durch Aufgabenübertragung an den Kreissportbund ist dieser mit der Antragsentgegennahme und weiteren Bearbeitung durch das Schulverwaltungs- und Kulturamt betraut worden.

Die entsprechenden Formblätter können teilweise online ausgefüllt und gespeichert werden, müssen dann aber ausgedruckt, vom Vorstand gemäß § 26 BGB unterzeichnet und postalisch übermittelt werden.

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