Beitragsordnung
Beitragsordnung des Kreissportbundes Potsdam-Mittelmark e.V.
(gemäß § 12 der Vereinssatzung)
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Kreissportbund. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
- Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.
Die festgesetzten Beträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
3. Jahresbeiträge:
Beitrags- Mitgliedsform Beitragshöhe
Klasse
01 Jugendliche unter 21 Jahren 2 €
02 Erwachsene über 21 Jahre 3 €
Alle Beitragsformen entnehmen wir der Bestandserhebung (Verminext) des Landessportbundes Brandenburg e.V.
4. Veränderungen der persönlichen Angaben entnehmen wir der Bestandserhebung ((Verminext). Sie sind unverzüglich vor zu nehmen.
5. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Überweisung nach schriftlicher Übermittlung des Beitragsbescheides. Eine Abbuchung im Lastschriftverfahren wird angestrebt.
6. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mit gliedsbeitrag zu entrichten.
7. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Verminext (LSB Brandenburg e.V.). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach der Datenschutzordnung (https://verminext.de/privacy) gespeichert.
Grundlage der Beitragsordnung war der Beschluss der Mitgliederversammlung am 8. April 1995.
Die Beitragshöhe wurde geändert auf der Mitgliederversammlung am 05. April 2019, am 13. April 2002 und am 24. April 2004.