Jugendehrungen vor Ort
Antragsverfahren
Kriterien zur Antragsstellung
- Die zu ehrende Person ist max. 26 Jahre alt und hat mind. zwei Jahre den Verein ehrenamtlich unterstützt.
- Einreichungsfrist des Antrags ist ca. einen Monat vor der geplanten Übergabe.
- Die Ehrung sollte zu einem festlichen Anlass stattfinden (z.B. Vereinsfest, Versammlungen, etc.). Sollte dies nicht möglich sein, kann die Ehrung auch im Herbst auf der Mitgliederversammlung der Sportjugend durchgeführt werden.