Kategorie: Kinderschutz
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Das neue Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG), das am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, enthält umfassende Vorschriften zur Förderung und zum Schutz junger Menschen. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für alle Personen, die in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Dies soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter verbessern und sicherstellen, dass nur geeignete Personen in diesem sensiblen Bereich arbeiten. Weiter heißt es im § 27: Personen, Organisationen und Unternehmen, die spezifische Angebote für Kinder und Jugendliche regelmäßig oder dauerhaft anbieten, haben Schutzkonzepte gemäß § 26 vorzulegen. Das diese Regelung kommen sollte war uns bewußt. Aus diesem Grund haben wir 2017 das Schutzkonzept „Gütesiegel Kinderschutz“ entwickelt. Inzwischen üben und trainieren über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Potsdam-Mittelmark mit diesem Schutzkonzept. Unsere im Sommer angepassten Beschlüsse sind aber nun Geschichte und wurden vom aktuellen Geschehen überholt. Wir sind guter Hoffnung das die restlichen Vereine in 2025 unser Angebot „Gütesiegel Kinderschutz“ annehmen und sich fit machen für die ab 2026 in Kraft tretende novellierte Förderrichtline. Diese wird dann die Vorgaben des BbgKJG umsetzen.

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