Der Kreissportbund Potsdam-Mittelmark e. V. setzt sich gemeinsam mit seinen Sportvereinen für gut ausgebildete Trainerinnen und Trainer sowie qualifizierte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter ein. Um dieses Engagement zu unterstützen, stellt die Mittelbrandenburgische Sparkasse im Jahr 2026/27 Sonderfördermittel aus dem PS-Zweckertrag zur Verfügung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden notwendige und nachweisbare Ausgaben, die unmittelbar mit der Aus- oder Weiterbildung verbunden sind. Dazu zählen insbesondere:
- Lehrgangsgebühren
- Ausbildungsgebühren
- Teilnahmegebühren
- Gebühren für Schiedsrichter- und Kampfrichterausbildungen
- Qualifizierungen von Übungsleitenden im Lizenzbereich C
Wichtige Hinweise
Für die Antragstellung und Abrechnung sind die Formulare des Förderbereiches E (Aus- und Fortbildung) der Richtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Sportförderung zu verwenden. Dies betrifft insbesondere den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung sowie den Verwendungsnachweis.
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein vollständiger Verwendungsnachweis einzureichen. Hierzu gehören insbesondere:
die Formulare des Förderbereiches E der Sportförderrichtlinie des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Teilnahme- oder Abschlussbescheinigungen.
Der vollständige Verwendungsnachweis muss spätestens bis zum 15. Dezember 2026 beim Kreissportbund Potsdam-Mittelmark eingegangen sein.
Die Antrags- und Abrechnungsformulare stehen auf der Internetseite des Kreissportbundes Potsdam-Mittelmark im Bereich Sportförderung zum Download bereit.
